Online-Sportzeitung für den Norden 20_20

FUSSBALL OBERLIGA NORDOST-NORD SEITE 05 Satzungsänderung beschlossen GFC-Verantwortlichen beweisen Größe und gratulieren TeBe Im Sport ist es wichtig, auch ver- lieren zu können. Die Verantwort- lichen des Greifswalder FC bewie- sen am 5. Juni, dass sie diese Größe haben: Als der Nordost- deutsche Fußball-Verband ent- schieden hatte, die Saison 2019/2020, die seit Mitte März we- gen der Corona-Pandemie unter- brochen war, abzubrechen und Tennis Borussia Berlin als Spit- zenreiter der Oberliga Nordost- Nord zum Aufsteiger in die Regio- nalliga Nordost zu erklären, gra- tulierten die GFC-Offiziellen den Hauptstädtern fair. Dabei traf die „Greifenkicker“ diese Entschei- dung hart: Sie lagen zum Zeit- punkt der Saison-Unterbrechung nämlich als Tabellen-Zweiter der Oberliga zwar fünf Punkte hinter TeBe, hatten aber auch noch eine Partie mehr zu absolvieren und das Rückspiel in Berlin – so dass sie aus eigener Kraft Meister hät- ten werden können. Fakt ist: Der Punkte-Quotient war für das Abschlussklassement aus- schlaggebend. Und hier hatten die Greifswalder mit dem Quotienten von 2,33 „nur“ den zweitbesten Wert hinter TeBe, das auf einen Punkteschnitt von 2,47 kam. Auf die Kulanz, die andere Landes- und Regionalverbände hatten, in- dem sie auch die Tabellen-Zwei- ten aufsteigen ließen, hofften die Boddenstädter vergeblich. Sie dürfen wohl nicht als dritter Neu- ling nach TeBe und dem FSV 63 Luckenwalde (Meister der Ober- liga Nordost-Süd) in die Regional- liga aufsteigen. Der FC Carl Zeiss Jena II als Süd-Staffel-Zweiter ist ohnehin nicht aufstiegsberechtigt, da seine Erste Mannschaft aus der Dritten Liga in die Regionalliga absteigt. Derweil stellte der GFC-Vorstand am 17. Juni auf einer außerordent- lichen Mitgliederversammlung, an der 60 stimmberechtigte Vereins- mitglieder teilnahmen, die Wei- chen dafür, dass zukünftig der Auf- stieg in die Regionalliga oder so- gar eine noch höhere Spielklasse möglich ist. Auf der außerordentli- chen Versammlung wurden näm- lich zwei Satzungsänderungen, die der Vorstand angestrebt hatte, beschlossen. Anschließend hieß es auf der Internet-Seite des GFC ( „www.greifswalder-fc.de“ ): „Die Veranstaltung war schnell vorüber, weil die Themen im Vorfeld offen kommuniziert wurden und alle Mit- glieder über die Gedanken des Vorstandes informiert waren. Beide Änderungen wurden ein- stimmig abgesegnet und können nun in die Satzung mit aufgenom- men werden.“ Zu den Änderungen äußerten sich die GFC-Offiziellen ebenfalls auf ihrer Internet-Seite wie folgt: „Zum einen sollte es möglich ge- macht werden, eine Tochtergesell- schaft zu Gründen. Hintergrund dieser Satzungsänderung ist, dass geplant ist, die Vereinsstrukturen zu ändern, um einerseits den Nachwuchsbereich vor dem kos- tenintensiven Bereich des Spiel- betriebs der ersten Mannschaft abzutrennen und andererseits zu- sätzliche finanzielle Mittel einzu- werben zu können. Mit dieser nun- mehr beschlossenen Satzungsän- derung ist es dem Verein möglich, an einer ausgegliederten Kapital- gesellschaft zu beteiligen und gleichzeitig den Anforderungen des DFB gerecht zu werden. Mit der zweiten Satzungsände- rung wurde nur ein Zusatz in die Satzung aufgenommen, wonach der geschäftsführende Vorstand von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit wurde. Allein aus Praktikabilitätsgründen musste der Zusatz in die Satzung mit auf- genommen werden. Der ge- schäftsführende Vorstand setzt sich damit in die Lage, Verhand- lungen und Verträge mit einer möglichen ausgegliederten Kapi- talgesellschaft zu führen bezie- hungsweise zu schließen.“ BS

RkJQdWJsaXNoZXIy MzgyNTg=